Mietbedingungen

Rechte und Pflichten des Vermieters

1. Der Vermieter sorgt dafür, dass das Fahrzeug in Ordnung ist und dass es seinem Zweck dienen kann. Der Vermieter ist ebenfalls für den Abschluss einer geeigneten Haftpflicht- und Kasko-Versicherung verantwortlich (max. € 136,25 eigenes Risiko).
2. Der Vermieter ist nicht haftbar für Sachschäden oder körperliche Verletzungen/Unfälle, es sei denn, die Schäden oder Verletzungen entstanden als direkte Folge eines Mangels an dem vom Vermieter zur Verfügung gestellten Fahrzeug.
3. Der Vermieter hat das Recht, dem Mieter die Fahrt auf Grund von schlechter Wetterlage und/oder übermäßigem Konsum von Alkohol und/oder anderen Betäubungsmitteln zu untersagen oder ihn anzuweisen, zum Jachthafen zurück zu kehren oder sofort einen anderen von ihm angewiesenen Anlegeplatz anzufahren.

Rechte und Pflichten des Mieters

4. Der Mieter hat das Nutzungsrecht für das von ihm gemietete Fahrzeug und nimmt es dafür zur vereinbarten Zeit in Empfang. Vor der Abfahrt kontrolliert der Mieter des Fahrzeug auf Schäden und Inventar und meldet Mängel unverzüglich dem Vermieter. Der Mieter muss das Fahrzeug als guter Hausherr und Schiffsführer und gemäß den Bestimmungen (auch was die Zahl der Passagiere betrifft) benutzen. Es wird vorausgesetzt, dass der Mieter über ausreichende Fahrfähigkeiten verfügt. Der Mieter muss einen gültigen Ausweis vorweisen.
5. Neben der Tatsache, dass der Mieter über ausreichende Fahrfähigkeiten verfügen muss, gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.
6. Am Ende der Mietperiode muss der Mieter das Fahrzeug in demselben Zustand wie er es erhalten hat, zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort dem Vermieter übergeben, ungeachtet der Wetterbedingungen, außer Artikel 3 tritt in Kraft. Wenn der Mieter im Notfall das Fahrzeug verlässt, muss der Vermieter unverzüglich darüber informiert werden.
7. Der Mieter ist verantwortlich für (Folge)Schäden, die während der Zeit, in der er das Fahrzeug gemietet hat, entstanden sind, sowie für den Verlust des Fahrzeugs, wenn der Schaden und/oder Verlust nicht von der Versicherung gedeckt wird. Der Mieter muss beweisen, dass ihm oder den anderen Passagieren der Schaden und/oder Verlust des Fahrzeugs nicht anzurechnen ist. Für die Ausführung von Reparaturen und/oder den Kauf von abhanden gekommenen Sachen ist immer die vorherigen Zustimmung des Vermieters erforderlich.

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Kontakt

Watersportbedrijf Huninga's

Work
Jachthaven Midwolda
Strandweg 1
9682 RP MidwoldaThe Netherlands
GEO: 53.19760, 7.03225
Tel. Work+31 6 - 523 075 28
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